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Geplante Schlüsseländerungen im Überblick

Die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag 2025 eine grundlegende Reform der Grundsicherungssysteme angekündigt. Die geplante neue Grundsicherung für Arbeitssuchende löst das Bürgergeld ab und bringt wesentliche Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik mit sich.

Geplante Schlüsseländerungen der neuen Grundsicherung im Überblick

  1. Vermittlungsvorrang und Aktivierungspflicht in der neuen Grundsicherung
    • Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs für arbeitsfähige Personen.
    • Persönliche Pflichten: Jede arbeitslose Person muss sich aktiv um Beschäftigung bemühen, unterstützt durch individuelle Beratungsangebote der Jobcenter.
    • Passiv-Aktiv-Transfer: Gesetzliche Verankerung zur Förderung des Übergangs in Beschäftigung.
  2. Sanktionen in der neuen Grundsicherung
    • Verschärfte Sanktionen: Schnellere und unbürokratischere Durchsetzung bei Pflichtverletzungen.
    • Vollständiger Leistungsentzug bei wiederholter Ablehnung zumutbarer Arbeit.
    • Berücksichtigung psychischer Erkrankungen in Sanktionsentscheidungen.
  3. Vermögensprüfung und Schonvermögen in der neuen Grundsicherung
    • Abschaffung der Karenzzeit: Keine einjährige Schonfrist mehr für Vermögen.
    • Neue Freibetragsregelung: Kopplung des Schonvermögens an die individuelle Lebensleistung, bürokratiearm umgesetzt.
    • Ausnahme bei Wohnkosten: Entfall der Karenzzeit bei unverhältnismäßig hohen Unterkunftskosten.
  4. Regelbedarfanpassung in der neuen Grundsicherung
    • Rückkehr zum Inflationsanpassungsmechanismus vor Corona: Keine automatische Kopplung an aktuelle Inflationsraten.

Auswirkungen auf die Praxis im Jobcenter

  • Jobcenter: Erhöhter Druck zur Arbeitsvermittlung, gestützt durch digitale Vernetzung und verstärkte Kontrollen gegen Schwarzarbeit.
  • Leistungsberechtigte: Strengere Mitwirkungspflichten, aber auch erweiterte Qualifizierungs- und Reha-Maßnahmen für Personen mit Vermittlungshemmnissen.
  • Vermögensprüfung: Wegfall der 40.000-Euro-Grenze im ersten Jahr – bereits bei Antragstellung gelten reduzierte Freibeträge
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