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Die Eckpunkte zur neuen Grundsicherung 2026 stehen

Das ändert sich beim Bürgergeld

Ab dem 1. Januar 2026 soll das bisherige Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt werden. Ziel der Reform ist es, das System der Grundsicherung zu vereinfachen, die Erwerbsaufnahme zu fördern und die Leistungsgewährung transparenter zu gestalten. Im Folgenden werden die wichtigsten geplanten Änderungen zusammengefasst.

Was ist die Neue Grundsicherung?

Die Neue Grundsicherung ist eine geplante Weiterentwicklung des bisherigen Bürgergeldes. Sie soll Menschen unterstützen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Das System bleibt Teil des Sozialgesetzbuches II (SGB II) und wird weiterhin von den Jobcentern verwaltet.

Kernziele der Reform sind:

  • Vereinfachung der Verfahren,
  • stärkere Orientierung auf Arbeitsmarktintegration,
  • klarere Mitwirkungspflichten,
  • und eine einheitlichere Leistungsgewährung.

Vermögen und Schonvermögen

Bei der neuen Grundsicherung wird die Vermögensprüfung von Beginn an durchgeführt. Die bisherige Karenzzeit, in der vorhandenes Vermögen nicht berücksichtigt wurde, soll entfallen oder verkürzt werden.

Geplante Regelungen:

  • Das Schonvermögen orientiert sich künftig an Alter und Dauer der Erwerbstätigkeit.
  • Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt geschützt, sofern es als angemessen gilt.
  • Vermögen, das über die Freibeträge hinausgeht, muss vor Leistungsbezug eingesetzt werden.

Sanktionen und Mitwirkungspflichten

Die Mitwirkungspflichten werden im Rahmen der neuen Grundsicherung konkretisiert. Leistungsberechtigte müssen Termine beim Jobcenter wahrnehmen und aktiv an Integrationsmaßnahmen teilnehmen. Bei Pflichtverletzungen kann es zu Leistungskürzungen kommen. Die genauen Sanktionsregelungen sollen im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Ziel ist eine einheitlichere Anwendung und klar definierte Konsequenzen bei fehlender Mitwirkung.

Förderung und Zuverdienstmöglichkeiten

Ein zentrales Anliegen der Reform ist, Erwerbstätigkeit attraktiver zu machen. Die Zuverdienstregelungen sollen angepasst werden, damit sich Arbeit stärker lohnt. Künftig sind höhere Freibeträge für Erwerbstätige vorgesehen, insbesondere bei Teilzeit- oder Minijobs. Dadurch sollen Leistungsbeziehende mehr von eigenem Einkommen behalten können.

Wohnkosten und Angemessenheit

Im Bürgergeld wurden während der Karenzzeit die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen. Bei der neuen Grundsicherung sollen Angemessenheitsprüfungen früher greifen, sodass die tatsächlichen Wohnkosten schneller überprüft werden. Die konkrete Ausgestaltung soll durch Verordnungen und kommunale Richtwerte festgelegt werden.

Zeitplan und Umsetzung

Der derzeitige Zeitplan (Stand Herbst 2025) sieht folgende Schritte vor:

  • Gesetzesentwurf: Herbst 2025
  • Parlamentarische Beratung und Beschluss: Winter 2025
  • Inkrafttreten: 1. Januar 2026

Die Umsetzung erfolgt durch die Jobcenter. Bestehende Bürgergeldbeziehende werden automatisch in das neue System überführt. Änderungen bei Regelsätzen oder Vermögensgrenzen gelten dann für alle Leistungsbeziehenden.

Fazit

Die neue Grundsicherung ersetzt ab 2026 das bisherige Bürgergeld. Sie bringt Änderungen bei der Vermögensprüfung, den Mitwirkungspflichten, der Leistungsberechnung und den Zuverdienstmöglichkeiten. Ziel ist ein klar strukturiertes, arbeitsmarktnahes System mit einheitlichen Regelungen.

Weitere Details sollen mit dem endgültigen Gesetzesentwurf veröffentlicht werden.

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